Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2021 verlängert wurde und auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt. Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat wird ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.