Die ESTV erlässt in Strafverfahren betreffend die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sowie betreffend die internationale Amtshilfe Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen. Die Strafentscheide können anonymisiert ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV eingesehen werden.