Interesse an Verlagerungsverfahren trotz gelockerter Anforderungen gering

Seit 2018 sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Verlagerungsverfahrens gelockert worden. Das Interesse daran ist gleichwohl nicht merklich gestiegen. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hierzu einen Bericht zur Kenntnis.

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