Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 30. September 2021 nicht gekündigt wird. Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat wird ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.