Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2022 in Kraft bleibt. Sofern die Vereinbarung nicht von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird, wird ihre Anwendung stillschweigend bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Eine allfällige Kündigung der Verständigungsvereinbarung durch einen der Vertragsstaaten wird ebenfalls auf diesem Wege mitgeteilt.



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