- 22. Juli 2022
- Veröffentlicht durch:
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18./19. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter dem DBA und dem Grenzgängerabkommen von 1974 auf alle natürlichen Personen anwendbar bleibt, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und im anderen Vertragsstaat regelmässig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die zuständigen Behörden bleiben in engem Kontakt und werden sich vor Ende Oktober 2022 erneut konsultieren.