Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18. Juli 2022 über die Besteuerung von Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleibt.



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