- 5. September 2024
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Am 1. Januar 2025 tritt die Änderung der ESTV-Verordnung (SR 641.202.62) über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft. Die alle sieben Jahre durchzuführende Überprüfung der Saldosteuersätze hat bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten eine Steuersatzanpassung ergeben.