Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit tritt in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.



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