- 10. März 2025
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Bisher mussten das Formular zum Meldeverfahren und die Beilagen zur Einlageentsteuerung im Rahmen der MWST-Abrechnung separat per Post eingereicht werden. Ab dem 8. März 2025 entfällt der Versand per Post. Neu müssen das Formular zum Meldeverfahren und die Beilagen zur Einlageentsteuerung direkt in der online MWST-Abrechnung hochgeladen und eingereicht werden.