- 19. März 2025
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Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens, in Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Einzelheiten der Anwendung der administrativen Zusammenarbeit durch Verständigungsvereinbarung festgelegt haben.