Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe

Sämtliche geleisteten Zivilschutztage sollen bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 beschlossen. Die geänderte Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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