Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erlässt per 1. August 2021 die Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen einzureichen sind. Dies erleichtert, Anträge fristgereicht zu bearbeiten.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erlässt per 1. August 2021 die Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen einzureichen sind. Dies erleichtert, Anträge fristgereicht zu bearbeiten.