Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife gültig ab 2021

Mit dem Inkrafttreten der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens auf den 1. Januar 2021 musste auch das Dokument «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme)» angepasst werden. Die neuen Richtlinien gelten für die Bereitstellung der Quellensteuertarife, welche ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind. Die neuen Quellensteuertarif-Dateien für das Steuerjahr 2021 werden voraussichtlich Anfangs Dezember 2020 auf unserer Homepage aufgeschaltet.

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