Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung

An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat eine Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) verabschiedet. Sie enthält einerseits die Ausführungsbestimmungen zum geänderten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und andererseits davon unabhängige Anpassungen, insbesondere betreffend Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode und Portalpflicht. Der Bundesrat hat zugleich das Inkrafttreten des revidierten MWSTG auf den 1. Januar 2025 beschlossen.



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