Denominierung des Kapitals in funktionaler Fremdwährung: Umrechnungskurse bei der Gewinn- und Kapitalsteuer

Bei Denominierung des Aktien- oder Stammkapitals in Britische Pfund, Euro, US-Dollar oder Yen erfolgt die Erhebung der Gewinnsteuer beziehungsweise der Kapitalsteuer weiterhin in Franken. Für diese Umrechnung sind die Devisenkurse (Verkauf) des BAZG zu verwenden.



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