Einfache Gesellschaften sind ab dem 1. Januar 2021 von der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen befreit

Das Parlament hat beschlossen, die einfachen Gesellschaften von der Abgabe für Radio und Fernsehen zu befreien. Diese Befreiung gilt ab dem 1. Januar 2021, sofern kein Referendum ergriffen wird. Der Rechnungsversand für die Abgabeperiode 2021 an einfache Gesellschaften ist deshalb sistiert.

Unsere Seite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.