Formelle Anpassungen im Formular Lohnausweis bzw. Rentenbescheinigung ab 1.1.2021

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und in Rücksprache mit den Vertretern der Wirtschaft formelle Änderungen im Formular Lohnausweis bzw. Rentenbescheinigung vorgenommen.

Im Feld C des Formulars Lohnausweis bzw. Rentenbescheinigung ist die anonyme 13-stellige AHV- bzw. Versichertennummer einzutragen. Neu kann anstelle der alten AHV- bzw. Versichertennummer das Geburtsdatum der steuerpflichtigen Person aufgeführt werden. Die weiteren Änderungen betreffen lediglich formelle Bezeichnungen/Übersetzungen und sind für die korrekte Deklaration auf dem Lohnausweis nicht von Bedeutung.

Wir bitten Sie, ab 1.1.2021 für die Deklaration der Löhne sowie Renten für das Jahr 2020 das neue Formular zu verwenden.

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