Fristverlängerung für steuerfreie Ausfuhr im Reiseverkehr

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

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