Keine Nachteile aufgrund technischer Störungen im ePortal

Zwischen dem 24. Februar und der Einreichefrist der Mehrwertsteuerabrechnung Ende Februar traten im ePortal technische Störungen auf. In der Folge konnten teilweise Mehrwertsteuerabrechnungen nicht eingereicht werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV bedauert diesen Umstand und entschuldigt sich für die entstandenen Probleme. Sie ist dafür besorgt, dass aufgrund dieser Störungen den steuerpflichtigen Personen bei Abrechnungen mit Fälligkeit per Ende Februar 2023 keine Nachteile entstehen werden.



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