Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 30. Juni 2021 nicht gekündigt wird. Zudem wurde vereinbart, dass Arbeit im Home-Office aufgrund der Pandemie im Regelfall keine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründet. Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat wird ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.

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