Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die beiden Kreisschreiben «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» (1-049-DV-2020-d) und «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» (1-050-D-2020-d) publiziert.