Kreisschreiben Nr. 6a: Verdecktes Eigenkapital (Art. 65 DBG) bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben «Verdecktes Eigenkapital (Art. 65 DBG) bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften» publiziert.



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