MWST: Steuerausnahme bei Covid-19-Tests und Covid-19-Impfungen

Die Geltung von Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben o und p MWSTV (Steuerausnahme bei Covid-19-Tests bzw. Covid-19-Impfungen) wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.



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