Das EFD verlängert die Ausfuhrfrist für die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr von 30 Tagen auf 90 Tage. Diese Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die neue Frist gilt für Waren, die ab dem 1. August 2020 gekauft wurden.