- 11. September 2025
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Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen an das gesunkene Zinsniveau an. Ab 2026 gilt grundsätzlich ein Verzugs- und Vergütungszinssatz von 4,0 Prozent. Einzig der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt 0,0 Prozent.