- 10. Oktober 2024
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Die ESTV hat ein neues Formular für die Meldung solcher Leistungen herausgegeben. Dieses Formular wird ab dem 01.01.2025 und für Leistungen, die nach diesem Datum fällig werden, gültig (und zu verwenden) sein. Leistungen aus kapitalbildenden Leibrentenversicherungen nach VVG, die vor dem 01.01.2025 fällig werden, sind mit dem Formular 564 zu melden. Ein Merkblatt zum Ausfüllen des Formulars 561 wurde ebenfalls zur Verfügung gestellt.