Neues MWST-Gesetz in Kraft

Seit dem 1.1.2025 ist das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft. Unter anderem ändert sich dies:
Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 können auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. Für Unternehmen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, ist die Anzahl der zulässigen Steuersätze nicht mehr auf zwei beschränkt. Zudem tritt die Besteuerung von Online-Verkaufsplattformen in Kraft.



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