- 1. November 2024
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Die in jüngerer Zeit ergangene Rechtsprechung im Bereich der Umsatzabgabe bei der Vermittlung im Konzernverhältnis hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dazu bewogen, Präzisierungen in ihrer Verwaltungspraxis betreffend Artikel 13 Absatz 1 sowie Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer 2 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) vorzunehmen.