Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften» publiziert. Dieses Merkblatt wurde im Zuge der auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Bestimmungen zur Revision der Quellensteuer vollständig überarbeitet. Wichtigste Neuerungen sind die Besteuerung mit dem Tarifcode G für nicht über den Arbeitgeber ausbezahlte Ersatzeinkünfte sowie die Vorgaben zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens.