Seeschifffahrtsunternehmen sollen anhand der Tonnage besteuert werden können

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) besteuert werden können.



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