Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat eine «Verständigungsvereinbarung vom 16. April 2021 bzw. 6. Mai 2021 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Absatz 3 von Artikel 10 des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen» veröffentlicht.