- 22. Dezember 2022
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- Kategorie: Allgemein
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass im Rahmen der Einigung zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Behörden über den Entwurf eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen mit dauerhaften Besteuerungsregeln für das grenzüberschreitende Homeoffice, diese Behörden in einer Verständigungsvereinbarung vereinbart haben, dass das grenzüberschreitende Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr ab dem 1. Januar 2023 möglich sein wird, ohne dass dies eine internationale Steuerausscheidung zur Folge hat. Damit wird der Zeit Rechnung getragen, die in jedem der Staaten für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzabkommens benötigt wird, ohne in der Zwischenzeit die Praxis des grenzüberschreitenden Homeoffice zu beeinträchtigen. Falls das Zusatzabkommen vor dem 30. Juni 2023 unterzeichnet wird, gilt die Verständigungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2024. Andernfalls tritt die Verständigungsvereinbarung ab dem 1. Juli 2023 ausser Kraft.