Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» aktualisiert.
Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung gültig per 1. Januar 2025 vorgenommen:
– RZ 10: Textliche Ergänzung von «ausschliesslich»;
– RZ 11: Textliche Ergänzung von «zum Zeitpunkt des Ausfüllens aktuelle und vollständige»;
– RZ 62: Betragliche Anpassung für geringfügige Löhne gemäss AHV neu CHF 2’500 per 01.01.2025;
– RZ 67: Streichung des Satzes «Die Angabe des Beschäftigungsgrads, z. B. «50 %-Stelle», ist erwünscht».



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