- 19. September 2024
- Veröffentlicht durch:
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare
Ab 1. Januar 2025 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,5 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 0,75 Prozent.