Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2021 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den Rückerstattungszins bleiben unverändert.