- 15. August 2023
- Veröffentlicht durch:
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare
Das Dokument «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme)» wurde punktuell angepasst. Die neuen Richtlinien gelten für die Bereitstellung der Quellensteuertarife, welche ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind. Die neuen Quellensteuertarif-Dateien für das Steuerjahr 2024 werden voraussichtlich Anfangs Dezember 2023 auf unserer Homepage aufgeschaltet.
Ergänzend dazu haben wir für Leistungserbringer, welche Ersatzeinkünfte oder Vorsorgeleistungen direkt an steuerpflichtige Personen ausrichten (bspw. Arbeitslosentaggelder oder Renten und Kapitalleistungen aus 2. Säule und der Säule 3a), ein neues Recordformat erarbeitet (andere Einkünfte).
